NWB Kommentar Bilanzierung
8. Aufl. 2017
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§ 315c n. F. Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung
I. Überblick
1 Die Vorschrift wurde durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (→ § 289f Rz. 1 ff.) eingefügt.
Sie schreibt für den Inhalt der Geschäftsmodelle, Umweltbelange usw. betreffenden nichtfinanziellen Erklärung für den Konzern in Abs. 1 und Abs. 2 die entsprechende Anwendung von § 289c HGB vor (→ § 289f Rz. 4),
lässt für die Erstellung der Erklärung in Abs. 3 die Nutzung von Rahmenwerken zu (→ § 289f Rz. 5),
erlaubt unter bestimmten Bedingungen in Abs. 3 die Unterlassung nachteiliger Angaben (→ § 289f Rz. 4).