Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 16 | Dienstwagen: Kein geldwerter Vorteil bei Fahruntüchtigkeit

Ist der Steuerpflichtige aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt und auch eine vertragswidrige Nutzungsüberlassung an Dritte auszuschließen, ist nach einem aktuellen Urteil des FG Düsseldorf in diesem Zeitraum kein geldwerter Vorteil aus der Pkw-Überlassung als Arbeitslohn zu erfassen.

Ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Besteuerung eines Dienstwagens möchten wir Ihnen jetzt kurz vorstellen.

Der Bundesfinanzhof hatte in 2013 seine Rechtsprechung verschärft: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung führt danach zu einem lohnsteuerlichen Vorteil unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer den betrieblichen PKW tatsächlich privat nutzt. Für die Besteuerung des Nutzungsvorteils ist es daher unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Beweis des ersten Anscheins, dass dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, durch die substantiierte Darlegung eines atypischen Sachverhalts zu entkräften ve...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil