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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 02 | Buchhaltung: Kontierungsvermerk auf elektronischen Rechnungen

Das BayLfSt hat zu Kontierungsvermerken auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen Stellung bezogen. Die Behörde verweist auf die GoBD, wonach Angaben zur Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum bei einem elektronischen Beleg durch die Verbindung mit einem Datensatz oder durch eine elektronische Verknüpfung (z.B. eindeutiger Index, Barcode) erfolgen können.

„Kontierungsvermerke auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen”. – So ist eine Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern überschrieben.

In der Verwaltungsanweisung heißt es: In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwendet. Originalbelege in Papierform liegen nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann hier nicht erfolgen.

Das Landesamt verweist auf die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff”. Die GoBD sind bekanntlich für Veranlagungszeiträume zu beachten, die nach dem beginnen. Danach muss der Originalzustand ...

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