Frage der USt-Pflicht bei Verkäufen über Online-Plattform; Kleinunternehmerregelung
Leitsatz
1. § 19 UStG regelt nicht, wie bei Neugründungen von Unternehmen zu verfahren ist. Nach Sinn und Zweck der Regelung ist jedoch
in dem Fall, in dem ein Unternehmer neu beginnt, auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres, also des Erstjahres,
abzustellen, der 17.500 € nicht überschreiten darf.
2. Maßgeblich für die Zuordnung zum Anlagevermögen ist grds. die Funktion und wirtschaftliche Bedeutung, die dem Vermögen
innerhalb des Betriebsorganismus zufällt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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