Zolltarifrecht: Zur Einreihung eines
im Wesentlichen aus Karten bestehenden Gesellschaftsspiels in das
Kapitel 95 KN
Leitsatz
1. Ein Gesellschaftsspiel der
Position 9504 KN fällt als "Gesellschaftsspiel in Form von Spielkarten"
unter die Unterposition 9504 4000 KN, sofern der Charakter des Spiels
z. B. aufgrund der Kartenfülle und / oder der Bedeutung der Karten
durch die Spielkarten geprägt wird.
2. "Spielkarten" im Sinne der
Unterposition 9504 4000 KN sind auch Karten von sog. Autorenspielen,
die sich von klassischen Spielblättern durch spezielle, individuell gestaltete
und anderweitig nicht einsetzbare Karten unterscheiden und die gelegentlich
als eine Art Spielbrett benutzt werden.
Fundstelle(n): YAAAG-42672
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.02.2017 - 4 K 38/15
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