IFRS-Kommentar
15. Aufl. 2017
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§ 3 Kapitalflussrechnung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 7 in der aktuellen, anzuwendenden Fassung und berücksichtigt alle Änderungen oder Änderungsentwürfe, die bis zum verabschiedet wurden.
Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 182 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Wirtschaftlicher Gehalt
1 Die Kapitalflussrechnung ist wie Bilanz, Gesamtergebnisrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung (→ § 2 Rz 92 ff.) Pflichtbestandteil des IFRS-Abschlusses (IAS 1.10(d)). Der wirtschaftliche Gehalt der Kapitalflussrechnung liegt in der Bereitstellung von Informationen über die Veränderungen der Zahlungsmittel eines Unternehmens, ursächlich getrennt nach den Bereichen
betriebliche Tätigkeit (operating activities),
Investitionstätigkeit (investing activities),
Finanzierungstätigkeit (financing activities),
innerhalb der abgelaufenen Periode.
2Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung ergibt sich aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Erträgen und Aufwendungen einerseits sowie Einnahmen und Ausgaben andererseits. Durch die (zunehmende) Verwendung von Zeitwerten