Einbringung des Besitzunternehmens in
die Betriebskapitalgesellschaft unter Zurückbehaltung der Anteile
an der Betriebskapitalgesellschaft
Leitsatz
Bei
Einbringung des Besitzunternehmens in die Betriebskapitalgesellschaft
zum gemeinen Wert unter Zurückbehaltung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft
werden im Rahmen eines fiktiven Veräußerungsvorgangs die stillen
Reserven - auch der zurückbehaltenen Anteile - aufgedeckt.
Die
zurückbehaltenen Anteile sind für die Ermittlung des Veräußerungspreises
so zu behandeln als wären sie - zum gemeinen Wert - eingebracht
worden.
Fundstelle(n): WAAAG-42236
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.10.2016 - 4 K 729/15