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FG Berlin-Brandenburg  v. - 4 K 4106/16 EFG 2017 S. 859 Nr. 10

Gesetze: KStG § 8a Abs. 2, EStG § 4h

Zinsschranke

Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als schädlicher Rückgriff im Sinne von § 8a Abs. 2 KStG

Leitsatz

1. Eine Verpfändung von Gesellschaftsanteilen ist als schädlicher Rückgriff im Sinne des § 8a Abs. 2 KStG anzusehen.

2. Auf eine etwaige Werthaltigkeit des Pfandes kommt es nicht an.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 10 Nr. 3
DStRE 2018 S. 488 Nr. 8
EFG 2017 S. 859 Nr. 10
GmbHR 2017 S. 773 Nr. 14
TAAAG-42224

Preis:
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FG Berlin-Brandenburg v. 26.01.2017 - 4 K 4106/16

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