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Einkommen-/Lohnsteuer | Keine Eintragungen von Einzahlungen in einen Basisrentenvertrag auf der Lohnsteuerkarte
(1) Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Revisionsinstanz vorliegen, was vom BFH von Amts wegen zu prüfen ist. Ausnahmsweise kann die Prüfung des Feststellungsinteresses unterbleiben, wenn feststeht, dass der Feststellungsantrag aus sachlichen Gründen unbegründet ist. (2) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Altersvorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden können (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b, § 10c Abs. 2 und Abs. 5, § 37 Abs. 3 Satz 2, § 39a, § 39b Abs. 2 Satz 6 Nr. 3 EStG; § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO; Art. 3 Abs. 1 GG).
Mit Urteil vom - X R 28/07 NWB WAAAD-35182 (BStBl 2010 II S. 348 = Kurzinfo StuB 2010 S. 117 NWB LAAAD-37173) hat es der X. Senat nicht für verfassungswidrig gehalten, dass ab dem Veranlagungszeitr...