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BMF | Formale Anforderungen an Vorsteuervergütungsanträge von Nicht-EU-Unternehmern in Deutschland
Seit dem sind auch Vorsteuervergütungsanträge von einem in einem Drittstaat ansässigen Unternehmen grundsätzlich auf elektronischem Wege (d. h. nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung) einzureichen. Nun hat das BMF den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst. Auf Antrag hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten und die Abgabe des Vergütungsantrags nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in herkömmlicher Form zuzulassen, wenn eine elektronische Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. In diesem Fall könne eine Antragstellung in Papierform oder sogar per Telefax erfolgen. Der Vergütungsantrag sei dann eigenhändig durch d...