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Einkommensteuer | Zweifelsfragen zur Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen
Das zu Zweifelsfragen zu den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 1 bis 4 und 7 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) Stellung genommen.
Die Regelungen des Schreibens sind für Investitionsabzugsbeträge anzuwenden, die in nach dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden. Für Investitionsabzugsbeträge, die in vor dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen wurden, bleiben § 7g EStG a. F. und das (BStBl 2013 I S. 1493) maßgebend.