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NWB EV 4/2017 S. 114

Erbschaftsteuer – Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung (BFH)

Eine nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer.

Sachverhalt: Die Klägerin, die Stadt A, war Trägerin einer nichtrechtsfähigen Stiftung. Die Stiftung war im 19. Jahrhundert aufgrund eines Testaments errichtet worden. Die Erträge der Stiftung sollten vorwiegend den Nachkommen des Stifters zugutekommen. Das Finanzamt und das Finanzgericht der ersten Instanz waren der Auffassung, auch nichtrechtsfähige Familienstiftungen unter Trägerschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger unterlägen der Ersatzerbschaftsteuer.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Eine nichtrechtsfähige Stiftung erfüllt nicht den Begriff der Familienstiftung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Sie besitzt kein eigenes Vermögen, welches der Ersatzerbschaftsteuer unterlieg...

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