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Praxisfall: Pensionszusagen als Belastung im Nachfolgeprozess
Lösungen für eine Entlastung der Bilanz
In der Vergangenheit waren Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer ein beliebtes „Steuersparmodell“. Die steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren verändert! Die unzureichende Kapitalrückdeckung der Pensionsverpflichtung und das Niedrigzinsumfeld stellen die Unternehmen vor große Herausforderungen. Diese Risiken einer Pensionszusage sind für den Verkauf eines Unternehmens, die Beteiligung von Investoren oder bei der Nachfolgeplanung ein Hemmschuh, schlimmstenfalls sogar ein Deal-Breaker. Als Berater sollten Sie nicht erst handeln, wenn der Verkauf des Unternehmens oder der Renteneintritt des Geschäftsführers kurz bevor steht. Denn mögliche Gestaltungsspielräume können dann nicht mehr genutzt werden.
I. Die klassische Pensionszusage
Die gesetzliche Grundlage der Pensionszusagen findet sich in § 1 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Pensionszusagen wurden in der Vergangenheit in aller Regel als leistungsorientierte Zusagen eingerichtet. Der große Nachteil dieser Zusagen liegt darin begründet, dass eine fest definierte Leistung zugesagt wurde, ohne über das dafür notwendige Vermögen nachzudenken.
In der Praxis besteht oft die Meinung, dass die Pensionszusage und die Rückdeckung e...