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Gesellschaftsrecht | Vollzugsreifer Eintragungsantrag über Beendigung der Liquidation der GmbH trotz laufenden Steuerverfahrens
Zwar gilt im Grundsatz die Liquidation einer GmbH (§ 74 GmbHG) solange noch nicht als beendet, wie ein die Gesellschaft betreffendes Besteuerungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weil sich insoweit ggf. Steuernachforderungen oder Steuererstattungen auf das verwertbare Vermögen auswirken können. Anders zu bewerten ist diese Situation aber zumindest dann, wenn die [i]infoCenter „GmbH-Liquidation“ NWB BAAAB-54645 Gesellschaft (feststellbar) den Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt hat, über kein Vermögen mehr verfügt und allenfalls Steuernachforderungen im Raum stehen. Die Vollzugsreife des Antrags auf Eintragung der Löschung der GmbH kann dann nicht (mehr) vom Einverständnis der Finanzverwaltung abhängig gemacht werden.
Ebenso hatte der Senat auch zur Vollzugsreife (§ 157 HGB) bei einer GmbH & Co. KG entschieden ...