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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 08 | Optionsgeschäfte: Vom Stillhalter gezahlter Barausgleich ist als Verlust abzugsfähig

Bei Optionsgeschäften führt nach einem aktuellen BFH-Urteil der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich vor Einführung der Abgeltungsteuer sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften. Der Barausgleich ist entgegen der Auffassung des BMF beim Stillhalter auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer zum als Verlust aus einem Termingeschäft nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG abzugsfähig.

Bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs, das wir für Sie ausgewählt haben, geht es um die Besteuerung von Stillhalterprämien und die steuerliche Berücksichtigung eines vom Stillhalter gezahlten Barausgleichs.

Zahlt der Stillhalter bei einem Optionsgeschäft einen Barausgleich – Fachleute sprechen hier von einem cash-settlement –, führt dies zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. Dies gilt – so der BFH – sowohl vor der Einführung der Abgeltungsteuer als auch danach, sprich seit 2009. Vor der Einführung der Abgeltungsteuer führte bei Optionsgeschäften der im Rahmen des Basisgeschäfts gezahlte Barausgleich sowohl beim Stillhalter als auch beim Optionsinhaber zu Einkünften aus Termingeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG a. F. Auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer ist de...

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