Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht
28. Aufl.
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil VII.: Lösungen zu den Aufgaben
7001Aufgabe 1
Zunächst kann M. Yilmaz ein Einzelunternehmen gründen. Er ist somit der Inhaber dieses Unternehmens und alleiniger Gesellschafter. M. Yilmaz haftet mit seinem Gesamtvermögen (Betriebsvermögen + Privatvermögen) für die Schulden des Unternehmens. Er benötigt zur Gründung formal kein Startkapital. Als Einzelunternehmer ist er dabei entweder sehr klein und dann nur Gewerbetreibender (sog. Kleinstgewerbetreibender), oder er ist Kaufmann (Einzelkaufmann, ggf. nach § 241a HGB aber von den Rechnungslegungspflichten befreit). Als alleiniger Gesellschafter kommen die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG nicht in Betracht.
M. Yilmaz kann aber auch eine Kapitalgesellschaft gründen. Hier wären vor allem zu nennen:
UG (haftungsbeschränkt), Mindestkapital 1 €,
GmbH, Mindestkapital 25.000 € und
AG, Mindestkapital 50.000 €.
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen ist das Verlustrisiko des M. Yilmaz bei Kapitalgesellschaften auf die Höhe seiner jeweiligen Einlage beschränkt. Sein Privatvermögen bleibt bei einer Überschuldung der Kapitalgesellschaft unberührt.
7002Aufgabe 2
Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine speziell für den Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe ...