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BFH 12.10.2016 I R 92/12, StuB 6/2017 S. 245

Doppelstöckige Personengesellschaft, Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

(1) Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. (2) Negative Einkünfte des Organträgers i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG liegen nur dann vor, wenn bei diesem nach der Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlust verbleibt (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 3 Nr. 1 und 2, § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 50 Abs. 1 Satz 1, § 50d Abs. 10 EStG; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2, Satz 1 Nr. 5 KStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO; Art. 2 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1, Abs. 2, Art. 13 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959).

Praxishinweise

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG in der seit dem Steueränderungsgesetz 1992 geltenden Fassung ist der mittelbar über ...

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