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Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG
Das BMF gibt gem. § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind ( NWB GAAAG-35148).