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WP Praxis Nr. 4 vom Seite 93

Referentenentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Wesentliche Änderungen und geplante, weitergehend flankierende Maßnahmen

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (GwG-E) veröffentlicht. Das Gesetz soll die entsprechende Geldwäscherichtlinie, welche die europäischen Regelungen an die am überarbeiteten Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) anpasst, umsetzen. Dabei werden das bestehende Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst und weitere Gesetze, insbesondere das Kreditwesengesetz (KWG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sowie das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), angepasst. Daneben soll auch die Geldtransferverordnung umgesetzt werden. Die jeweilige Umsetzungsfrist läuft bis zum . Die aus Sicht des Verfassers wichtigsten Änderungen sollen in Bezug auf das GwG nachfolgend vorgestellt und erläutert werden.

Kernaussagen
  • Das Geldwäschegesetz soll neu gefasst, der verpflichtete Personenkreis erweitert und die Sanktionen massiv erhöht werden.

  • Ein risikobasierter Ansatz („risk based approach“) wirkt sich auf die vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten aus und hat bereits Bedeutung für das entsprechende Risikomanagementsystem und die (zu dokumentierende) Risikoanalyse.

  • Die bi...

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Referentenentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

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