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WP Praxis 4/2017 S. 108

Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am neben zwei Ergänzungen in der Präambel unter anderem folgende Kodexänderungen beschlossen:

  • Die Grundzüge des Compliance Management Systems sollen offengelegt werden (Ziffer 4.1.3), damit sich Investoren, aber auch die interessierte Öffentlichkeit, ein eigenes Bild von den Compliance Anstrengungen des Unternehmens machen können. Beschäftigten und Dritten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

  • Variable Bestandteile der Vorstandsvergütung sollen grundsätzlich eine mehrjährige, im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage haben (Ziffer 4.2.3).

  • Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fä...

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