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EuGH , IWB 5/2017 S. 164

EuGH | Innergemeinschaftliche Lieferung mit nicht „freigeschalteter“ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Klägerin tätigte innergemeinschaftliche Lieferungen aus Portugal an eine spanische Gesellschaft, die zum Zeitpunkt dieser Verkäufe zwar als Mehrwertsteuerpflichtige registriert war, aber – wie in Spanien üblich – noch nicht dem Besteuerungssystem für den innergemeinschaftlichen Erwerb unterlag und auch noch nicht im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (im Folgenden: MIAS) erfasst war. Die Klägerin erklärte die Lieferungen an die spanische Gesellschaft als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Erst später erkannte die spanische Steuerverwaltung die Erwerberin als innergemeinschaftliche Marktteilnehmerin an und registrierte sie (nur teilweise rückwirkend) im MIAS. Das portugiesische Finanzamt verweigerte die Steuerbefreiung der Lieferung im Ausgangsstaat.

[i]Keine Versagung der Mehrwertsteuerbefreiung allein, weil der Erwerber nicht im MIAS registriert istDer Eu...

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