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IWB 5/2017 S. 164

EU-Kommission | Befristete generelle Umkehr der Steuerschuldnerschaft?

[i]EU-Kommission, Vorschlag für eine Richtlinie vom 23.12.2016 - COM(2016) 811 finalDie EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der es den EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen erlauben würde, ein generelles Reverse-Charge-Verfahren für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen einzuführen, die einen Rechnungsschwellenwert von 10.000 € übersteigen. Diese – laut Entwurf bis zum befristete – Regelung ist als Sofortmaßnahme gedacht, um bis zur beabsichtigten Einführung eines robusteren Mehrwertsteuersystems Steuerausfälle möglichst zu verringern. Sie ist vor allem für Mitgliedstaaten gedacht, die besonders von Steuerausfällen infolge von Steuerbetrug betroffen sind, aber auch für ihre Nachbarstaaten, u. a. wenn diese infolge einer solchen von einem anderen Mitgliedstaat ergriffenen Maßnahme mit einer Verlagerung des Mehrwerts...

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