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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 3977/13

Gesetze: ErbStG 2008 § 13a, ErbStG 2008 § 13b, ErbStG 2008 § 10 Abs. 1, ErbStG 2008 § 12 Abs. 1, ErbStG 2008 § 12 Abs. 2, BGB § 2150, BGB § 2087 Abs. 2, BewG § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Erbschaftsteuer

keine Steuervergünstigung bei der Veräußerung des begünstigten Vermögens innerhalb der Behaltensfrist

Leitsatz

1. Der Erbe kann die in §§ 13a, 13 b ErbStG vorgesehene Steuervergünstigung nicht voll in Anspruch nehmen, wenn er das beguünstigte Vermögen innerhalb der Fünfjahresfrist des § 13a Abs. 5 ErbStG veräußert und nicht reinvestiert hat.

2. Unerheblich ist dabei, ob das begünstigungsfähige Vermögen in der gesamthänderischen Mitberechtigung an einem GmbH-Anteil oder einem Gewerbebetrieb besteht.

Fundstelle(n):
KAAAG-39801

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.01.2017 - 11 K 3977/13

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