Keine Anrechnung der schweizerischen Kinderrente auf das Kindergeld
Leitsatz
1. Die schweizerische Kinderrente, die als Kinderzuschuss zur Invaliditätsrente und somit als Familienbeihilfe gezahlt wird,
ist nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen.
2. Der Anspruch auf Kinderrente in der Schweiz wird nicht durch den Anspruch auf Kindergeld in Deutschland ausgesetzt.
3. Das deutsche Kindergeld und die schweizerische Kinderrente sind nicht als Leistungen gleicher Art i. S. d. Art. 12 Abs.
1 S. 1 der VO Nr. 1408/71 zu qualifizieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PIStB 2017 S. 238 Nr. 9 XAAAG-39798
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 13.12.2016 - 11 K 387/15
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