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FG Köln Urteil v. - 7 K 3210/15

Gesetze: AO § 240 Abs 1 Satz 1ErbStG a.F. § 25 Abs 1 Satz 2 AO § 227

Erbschaft- und Schenkungsteuer/Verfahren

Erlass von Säumniszuschlägen nach Stundungswegfall

Leitsatz

Nach dem Wegfall des Stundungsgrundes gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG a.F. entstandene Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit zur Hälfte zu erlassen, wenn die gestundete Steuer erst nach vielen Jahren fällig wird, der Steuerpflichtige sich der Fälligkeit bis zur Zahlungsaufforderung entschuldbar nicht mehr bewusst war und das Finanzamt den Schuldner während der Stundungsphase nicht an die Zahlung erinnert hat.

Fundstelle(n):
ErbStB 2017 S. 171 Nr. 6
SAAAG-39204

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FG Köln, Urteil v. 09.12.2016 - 7 K 3210/15

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