1) Bei einem Mietobjekt, das im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich übertragen wurde und für das sich der Übergeber
ein Nießbrauchsrecht für fünf Jahre zurückbehalten hat, wird die Einkünfteerzielungsabsicht für auf Dauer an Dritte vermietete
Wohnungen typisierend unterstellt.
2) Für eine vom Erwerber zu privaten Zwecken genutzte Wohnung gilt die Typisierung in diesem Fall nicht; für sie ist - bezogen
auf die Dauer des Nießbrauchs - eine Überschussprognose zu erstellen.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 407 Nr. 5 ErbBstg 2017 S. 79 Nr. 4 GStB 2017 S. 82 Nr. 3 KÖSDI 2017 S. 20236 Nr. 4 NWB-EV 2017 S. 117 Nr. 4 DAAAG-39193