Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer
Leitsatz
Der Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer beginnt nach Ablauf der Anzeigefrist von drei Monaten,
der Abgabefrist für die Steuererklärung von einem Monat und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer des Finanzamts, das die
Veranlagung durchzuführen hat, vorliegend nach weiteren acht Monaten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 2 DStRE 2018 S. 565 Nr. 9 EFG 2017 S. 628 Nr. 8 ErbBstg 2017 S. 51 Nr. 3 ErbStB 2017 S. 99 Nr. 4 GStB 2017 S. 83 Nr. 3 NWB-Eilnachricht Nr. 11/2017 S. 774 PStR 2017 S. 77 Nr. 4 JAAAG-39191
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 24.11.2016 - 3 K 1627/15 Erb
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