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Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen
Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz (BT-Drucks. 18/7054), das der Bundestag am verabschiedet hat.
Hintergrund: Das Gesetz verfolgt das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollen die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert und das Gläubigerantragsrecht gestärkt werden.
Die wesentlichen Regelungen:
Die Praxis der Vorsatzanfechtung soll für den Geschäftsverkehr kalkulier- und planbarer werden. Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahl...