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EFRAG erteilt vorläufige Übernahmeempfehlung für IFRS 16
Die EFRAG hatte Mitte September 2016 ein vorläufiges Konsultationsdokument zur Übernahme von IFRS 16 für die Anwendung in Europa herausgegeben. Zum damaligen Zeitpunkt war die EFRAG noch nicht zu einem endgültigen Urteil gelangt, insbesondere war fraglich, ob ein akzeptables Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht. Dies ist ein Kriterium für die Übernahme in das EU-Recht. Nachdem die EFRAG hierzu Stellungnahmen eingefordert hatte, wurde am eine vorläufige Übernahmeempfehlung veröffentlicht. Demnach ist die EFRAG der Auffassung, IFRS 16 erfülle die qualitativen Merkmale Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei akzeptabel (is acceptable). Außerdem könne nicht erkannt werden, dass IFRS 16 einen schädlichen Einflu...