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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 AL 92/14

Leitsatz

Leitsatz:

Ein dauerndes, geschäftsfelduntypisches Marktverhalten einer ganzen Branche zum Nachteil eines einzelnen Unternehmens (hier: Boykott durch sämtliche Banken, die trotz guter Bonität keinen Kredit vergeben) begründet als dauerhaftes strukturelles Geschäftsproblem des Unternehmens kein nur vorübergehendes unabwendbares Ereignis im Sinne des § 170 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2, Nr. 2 SGB III in der Fassung ab (heute: § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2, Nr. 2 SGB III). Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht deshalb nicht.

Fundstelle(n):
RAAAG-38724

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.12.2016 - L 20 AL 92/14

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