1. Zum Vergütungsanspruch eines Apothekers gegen eine Krankenkasse wegen der Abgabe eines Medikaments aufgrund einer gefälschten ärztlichen Verordnung.
2. Die in § 17 Abs. 1 des Arzneilieferungsvertrags vom zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (ALV) normierte Frist von 12 Monaten für die Beanstandung von Apothekenrechnungen ist eine absolute Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Retaxierungsanspruch der Kasse erlischt. Eine nach Fristablauf durch die Ersatzkasse unzulässig erhobene Beanstandung löst keine Pflicht des Apothekers aus, zur Vermeidung von Rechtsnachteilen Einspruch gegen die Beanstandung einzulegen.
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