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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 10 | Firmenwagen: Keine Bagatellgrenze bei der Privatnutzung

Privatfahrten mit einem dem Betriebsvermögen zugeordneten Pkw sind nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg auch dann als Entnahme zu versteuern, wenn sich der Anteil der Privatnutzung auf lediglich 5 % der Gesamtnutzung beläuft. Bei der Einkommensbesteuerung von Privatfahrten mit einem Firmenwagen gebe es keine Geringfügigkeitsgrenze.

Eine Erwähnung wert ist auch ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Die Klägerin im Urteilsfall war Steuerberaterin und hatte ihrem Betriebsvermögen einen Porsche zugeordnet. Sie führte ein Fahrtenbuch, nach dem sich eine Privatnutzung in Höhe von 5 % ergab. Die Kollegin setzte keine Entnahme an. Sie ging von einer Bagatellgrenze von 10 % aus. Dem widersprach das FG Baden-Württemberg. Die Entnahme richte sich nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Danach sei die Bewertung der Privatnutzung entweder nach der 1 %-Methode zulässig oder nach der Fahrtenbuchmethode. Eine Bagatellgrenze sehe das Gesetz nicht vor.

Zwar hat der Große Senat des BFH zu gemischt-genutzten Aufwendungen entschieden, dass bei einer unbedeutenden privaten Mitveranlassung ein vollständiger Betriebsausgabenabzug möglich ist. Dies betrifft – so das FG – aber nur die A...

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