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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 23-24 | Reisekosten: Erste Tätigkeitstätte von Piloten und Hafenarbeitern

Gegen zwei aktuelle Urteile des FG Hamburg zur ersten Tätigkeitstätte ist beim BFH die Revision anhängig. Die Finanzrichter haben entschieden, dass bei einem Piloten nach der neuen Rechtslage ab 2014 der Stationierungsflughafen die erste Tätigkeitstätte ist. Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben hingegen laut FG Hamburg nach der Reisekosten-Reform grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte. Der Hafen Hamburg stellt aber ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet dar.

Track 23 | Erste Tätigkeitstätte von Piloten

Als Stammhörer von „Steuern mobil” wissen Sie: Zum Abschluss informieren wir immer über bedeutsame Verfahren, die neu anhängig sind.

Den Hintergrund müssen wir nicht groß erläutern: Schwebende Prozesse beim Europäischen Gerichtshof, beim Bundesverfassungsgericht und beim Bundesfinanzhof eröffnen die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Auf Ihren Antrag hin ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von Verfahren anderer Steuerzahler.

Auf den Ausgang von zwei neu anhängigen Revisionsverfahren zum Begriff der er...

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