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BFH 15.06.2016 II R 51/14, StuB 4/2017 S. 164

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

(1) Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ( „Federal Income Tax Withheld“) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA/Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. (2) Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb erhoben wird, weil in der Versicherungssumme unversteuerte Einnahmen des Erblassers enthalten sind. (3) Vom Erblasser herrührende Schulden können auch bei Erwerbern, die nicht Erben sind, als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sein (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 4, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 5 Nr. 1, § 21 ErbStG; § 1922, § 1967 BGB).

Praxishinweise

Im Urteilsfall wurde dem in Deutschland lebenden Kläger von einem in den USA ansä...

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