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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 11 AS 39/14 NK

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Satzungen der Stadt ... zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und SGB XII-Bereich vom und sind unwirksam.

2. Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche nach § 22b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II gelten im Ausgangspunkt dieselben Grundsätze wie für die Bestimmung des angemessenen Quadratmeterpreises (Vorliegen eines "schlüssigen Konzepts").

3. Die angemessenen Wohnflächen dürfen auch im Rahmen der Satzungsgebung nur auf Basis einer ausreichenden Datengrundlage abweichend von den Flächengrenzen im sozialen Wohnungsbau bestimmt werden. Das Datenmaterial muss im Regelfall Aussagen über die Größe der Wohnungen zulassen, die von der Referenzgruppe der unteren Einkommensschichten tatsächlich bewohnt werden.

4. Wird die angemessene Wohnfläche fehlerhaft bestimmt, hat dies die Unwirksamkeit der Satzung insgesamt zur Folge.

Fundstelle(n):
RAAAG-36861

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Nutzungsdauer:
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LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 30.05.2016 - L 11 AS 39/14 NK

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