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LSG Bayern Urteil v. - L 2 P 77/13

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Feststellung des Hilfebedarfs im Bereich der Grundpflege vor allem im Bereich Ernährung bzw. bei der Nahrungsaufnahme bei demenzerkrankten Versicherten.

2. Eine Zwangsernährung ist aus pflegefachlicher Sicht abzulehnen.

3. Die Ablehnung einer Magensonde ist zu akzeptieren.

Fundstelle(n):
SAAAG-36797

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 19.10.2016 - L 2 P 77/13

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