Online-Nachricht - Dienstag, 07.02.2017

Verfahrensrecht | 6 % Nachforderungszinsen auch 2013 verfassungsgemäß (FG)

Die Vollverzinsung nach § 233a AO auf Basis eines Zinssatzes von 6 % ist auch dann verfassungsgemäß, wenn sich der Berechnungszeitraum für die Nachzahlungszinsen vom VZ 2007 bis ins Jahr 2013 erstreckt (). Am wurde hierzu die Revision beim BFH anhängig gemeldet.

Sachverhalt: Der Kläger erzielte im Streitjahr 2007 Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Des Weiteren erzielten sowohl der Kläger als auch seine Ehefrau Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung.

Mit seiner Klage wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung von Zinsen zur Einkommensteuer. Dazu weist er darauf hin, dass die geänderten Feststellungsbescheide, die zu einer Nachzahlung geführt hätten, bereits im Dezember 2009 ergangen seien. Die Steuerpflichtigen seien also nur deshalb mit Nachzahlungszinsen belastet, weil die Grundlagenbescheide nicht zügig ausgewertet worden seien.

Hierzu führte das FG München weiter aus:

  • Wird die Steuerfestsetzung – wie im Streitfall – geändert, ist gemäß § 233a Abs. 5 AO eine bisherige Zinsfestsetzung zu ändern. Falls bisher keine Zinsfestsetzung erfolgt ist – wie vorliegend zum Teil für das Streitjahr 2007 –, ist nach der Korrektur der Steuerfestsetzung eine Zinsfestsetzung erstmals vorzunehmen.

  • Das Gesetz stellt nicht darauf ab, wie es zu dem objektiven Zins- und Liquiditätsvorteil gekommen ist; auf Verschulden kommt es ebenfalls nicht an. Deshalb spielt es keine Rolle, dass die Antragsteller objektiv weder einen Zins- noch Liquiditätsvorteil im nennenswerten Umfang hatten und möglicherweise Grundlagenbescheide nicht unverzüglich ausgewertet wurden.

  • Im Übrigen ist die Vollverzinsung nach § 233 a AO verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber ist nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, den in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO enthaltenen Zinssatz an die Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt anzupassen.

Hinweis:

Die Revision ist beim BFH seit dem unter dem anhängig.

Quelle: ; NWB Datenbank (Sc)

Fundstelle(n):
SAAAG-36771