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PiR Nr. 2 vom Seite 46

Möglichkeiten und Grenzen des Geheimnisschutzes in der IFRS-Rechnungslegung

Auslegungsfragen unter Berücksichtigung nationaler Normen

Mag. (FH) Josef Baumüller und Bang Nguyen, M.Sc.

Das Abwägen zwischen dem Informationsinteresse der Abschlussadressaten und einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des berichtspflichtigen Unternehmens bzw. einer darüber hinausgehenden Öffentlichkeit zählt zu den sensibelsten Aspekten der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Für die Anwender dieser Standards stellt sich aber auch in Folge die Frage nach Auslegungs- und Gestaltungsspielräumen, um ihre Interessen zu schützen. Die IFRS werden in diesem Punkt als restriktiver erachtet als das HGB (Deutschland) bzw. UGB (Österreich). Die sich dennoch bietenden Möglichkeiten der IFRS bzw. auf Grundlage des Zusammenspiels von IFRS und den nationalen Rechnungslegungsbestimmungen, auf vorgeschriebene Angaben in einem Abschluss zu verzichten, werden im folgenden Beitrag behandelt.

Kirsch, Anhang (IFRS), infoCenter NWB UAAAC-45529

Kernaussagen
  • Der hohe Stellenwert der Informationsfunktion bedingt in der IFRS-Rechnungslegung, dass auf geforderte Angaben unter dem Titel des Geheimnisschutzes grds. nicht verzichtet werden kann.

  • In Ausnahme zu diesem Grundsatz sehen einzelne Standards (wenige) explizite und implizite Schutzklauseln vor.

  • Von größerer Bedeutung sind demgegenüber verpflichtend bzw. freiwillig anzuwe...

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