Online-Nachricht - Mittwoch, 25.01.2017

Gesetzgebung | Lizenzschranke gegen Steuergestaltung internationaler Konzerne (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (sog. Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen.

  • Nach Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts darf ein Staat Unternehmen nur dann eine Lizenzboxregelung gewähren, wenn das Unternehmen in dem Staat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat (sog. Nexus-Ansatz).

  • Erfüllt ein Staat diese Anforderung für Zwecke des schädlichen Steuerwettbewerbs nicht, greifen die Regelungen des Gesetzentwurfs: Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen des Unternehmens in Deutschland wird eingeschränkt, wenn damit im Empfängerland Lizenzeinnahmen entstehen, die aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden.

  • Als schädlich eingestufte Lizenzboxregelungen müssen bis spätestens abgeschafft oder an den Nexus-Ansatz angepasst werden.

  • Zudem sieht der Abschlussbericht vor, dass seit dem keine Neuzugänge zu bestehenden Präferenzregimes mehr zulässig sind, die nicht mit dem Nexus-Ansatz in Einklang stehen.

  • Um den Beteiligten ausreichend Zeit einzuräumen, soll die Regelung auf entsprechende Aufwendungen, die nach dem anfallen, angewandt werden.

Hinweis:

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats. Weitere Infos zum Thema hat das BMF auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom (il)

Fundstelle(n):
XAAAG-35258