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Track 08 | Bewirtung: Kein zwingendes Abzugsverbot bei einem Gartenfest für Geschäftsfreunde
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG. Nach einem aktuellen Urteil des BFH greift das Abzugsverbot vielmehr nur dann, wenn sich aus der Veranstaltung und ihrer Durchführung ergeben, dass Aufwendungen für eine überflüssige und unangemessene Unterhaltung und Repräsentation getragen werden.
Das erste Urteil, das wir heute für Sie ausgewählt haben, hat ganz gewiss im Bundesfinanzministerium nicht für Begeisterung gesorgt. Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden: Betriebsausgaben für die Bewirtung und die Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfestes fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.
Das Abzugsverbot soll für Steuergerechtigkeit sorgen. Neben den im Gesetz ausdrücklich genannten Regelbeispielen wie Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten erfasst es auch Aufwendungen für ähnliche Zwecke. Dazu zählen Aufwendungen, die ausschließlich der Bewirtung und der Unterhaltung von Geschäftsfreunden dienen. Aber eben nicht in jedem Fall.
Eine Rechtsanwaltskanzlei h...