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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Betriebsaufgabe: Anwendungsschreiben zur Betriebsfortführungsfiktion

Im Hinblick auf die Betriebsfortführungsfiktion des § 16 Abs. 3b EStG hat das BMF klargestellt, dass für die gegenüber dem Finanzamt abzugebende Erklärung zur Aufgabe des Betriebs bei ruhenden oder verpachteten Betrieben keine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Aus Beweisgründen sollte die Erklärung jedoch schriftlich und unter Angabe eines Aufgabedatums abgegeben werden. Bei Mitunternehmerschaften muss sie einvernehmlich von allen Mitunternehmern abgegeben werden.

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 war eine Betriebsfortführungsfiktion eingeführt worden für Fälle der Betriebsunterbrechung – sprich bei einem ruhenden Gewerbebetrieb – und der Betriebsverpachtung im Ganzen. Mehr als fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Regelung hat es das Bundesfinanzministerium jetzt endlich geschafft, ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen. Es ist in allen offenen Fällen für Betriebsaufgaben nach dem anzuwenden.

In § 16 Abs. 3b EStG heißt es: In den Fällen der Betriebsunterbrechung und der Betriebsverpachtung im Ganzen gilt ein Gewerbebetrieb oder ein Teilbetrieb nicht als aufgegeben, bis entweder der Steuerpflichtige die Aufgabe ausdrücklich gegenüber dem Finanzamt erklärt oder aber dem Finanzamt Tatsachen ...

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