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Track 24 | Gewerbesteuer: Hinzurechnungsvorschriften beim BFH auf dem Prüfstand
Drei wichtige Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sind beim BFH anhängig. Für die Reisebranche von großer Bedeutung ist die anstehende Entscheidung des BFH, ob der Miet- bzw. Pachtanteil für Hotelzimmer und Hotelkontingente bei Reiseveranstaltern der Hinzurechnung unterliegt. Zudem geht es vor dem BFH um die Abgrenzung zwischen der Überlassung von Rechten und technischen Vermittlungsleistungen sowie um die Hinzurechnung bei durchlaufenden Krediten.
Gleich drei interessante Verfahren zur Hinzurechnung bei der Ermittlung des gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrags sind beim I. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig. Für die Reisebranche von großer Bedeutung ist das anstehende Urteil im Verfahren I R 28/16.
Das Finanzgericht Münster hat als Vorinstanz entschieden: Schließt ein Reiseveranstalter zum Zwecke der Organisation von Pauschalreisen mit anderen Leistungsträgern vor Ort Verträge über typische Reiseleistungen ab, unterliegt der in diesen Aufwendungen enthaltene Miet- bzw. Pachtanteil für Hotelzimmer und Hotelkontingente der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d und e des GewStG. Außen vor bleiben die Aufwendungen für reine Betriebskosten wie beis...