Zur Wirksamkeit einer Kündigung innerhalb der Probezeit im zeitlichen Zusammenhang mit der Übermittlung des ärztlichen Zeugnisses i.S.d. § 45 SGB V an den Arbeitgeber.
1. § 45 Abs. 1 S. 3 SGB V gewährt dem Arbeitnehmer (bei Erkrankung eines Kindes) nicht nur einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, sondern bei rechtswidriger Verweigerung auch das Recht, der Arbeit eigenmächtig fern zu bleiben.
2. Eine Kündigung des Arbeitgebers, die wegen Ausübung dieses Rechts erfolgt, stellt eine unzulässige Maßregelung i.S.d. § 612 a BGB dar und ist nach § 134 BGB nichtig.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 5/2017 S. 322 AAAAG-35163
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LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.11.2016 - 8 Sa 152/16
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