Kindergeldanspruch bei Sprachaufenthalt des Kindes im Ausland
Ausbildung nur bei systematischem Sprachunterricht im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden
Leitsatz
1. Ein Au-pair-Verhältnis dient regelmäßig nicht der Ausbildung; es schließt die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs.
4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wegen einer anderweitigen Ausbildung jedoch ebenso wenig aus wie ein neben der Ausbildung bestehendes
Wehrdienstverhältnis.
2. Wird während eines Au-pair-Verhältnisses ein begleitender systematischer Sprachunterricht von weniger als 10 Wochenstunden
(im Streitfall 8,6 Wochenstunden) absolviert, liegt auch dann keine Ausbildung vor, wenn weitere Zeit zur Unterrichtsvor-
und -nachbereitung aufgewendet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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