Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Bonuszahlungen der Krankenkasse für bestimmte Maßnahmen gesundheitsbewussten Verhaltens
Leitsatz
An bestimmte Voraussetzungen und Leistungen seitens des Versicherten (hier: u.a. Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen;
sportliche Aktivitäten wie Kurse, Mitgliedschaft im Fitnessstudio; gesundheitsbewusstes Verhalten, zum Beispiel durch Nichtrauchen,
Body Maß Index sowie Blutdruck-, Blutzucker- und Cholesterinwerte im Normbereich usw.) geknüpfte, nach einem Bonuspunktesystem
vergebene Bonuszahlungen der Krankenkasse an den bei ihr krankenversicherten Steuerpflichtigen sind bei diesem wie eine Beitragserstattung
zu behandeln und mindern im Jahr der Auszahlung die Aufwendungen für als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Krankenversicherungsbeiträge.
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