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LSG Bayern Beschluss v. - L 5 KR 274/16 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der vorläufige Anspruch auf Krankengeld darf in Eilverfahren nicht mit der Begründung versagt werden, wegen des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II drohe kein wesentlicher Nachteil.

2. Eine Verweisung bei Arbeitsunfähigkeit von der bisherigen auf eine andere Tätigkeit ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und erfordert insbesondere eine weitgehende Übereinstimmung beider Tätigkeiten hinsichtlich der Art der Verrichtungen, der geistigen und körperlichen Anforderungen, der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Entlohnung.

Fundstelle(n):
YAAAF-90919

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 22.08.2016 - L 5 KR 274/16 B ER

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