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Erschwerte Bedingungen beim Antrag zum Teileinkünfteverfahren
Veränderte Anforderungen an die „berufliche Tätigkeit“ durch den neuen § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG
[i]Grundlagen „Abgeltungsteuer“ NWB MAAAE-27762 Die Abgeltungsteuer hat nach nun achtjähriger Existenz bereits einige Wandlungen hinter sich. Eine weitere Veränderung ist durch das jüngst verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl 2016 I S. 3000) implementiert worden. Die Option zum Teileinkünfteverfahren für Dividenden bei Beteiligungen zwischen 1 % und unter 25 % [i]Egner/Quinten in Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, § 32d NWB IAAAF-48596 nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG ist nun nur noch unter erschwerten Bedingungen bezüglich des Tatbestandsmerkmals der „beruflichen Tätigkeit“ möglich. Damit wird die Rechtsprechung des BFH, insbesondere das Urteil vom - VIII R 3/14 (BStBl 2015 II S. 892), überschrieben.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Problemstellung
1. Entwicklung der Abgeltungsteuer
[i]Systemwechsel durch die AbgeltungsteuerDie seit dem Veranlagungszeitraum 2009 anwendbare Tarifvorschrift der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) stellt „einen grundlegenden Systemwechsel hinsichtlich der Besteuerung von Kapitaleinkünften“ dar (so zuletzt , BStBl 2016 II S. 273; a. A. Cropp, FR 2015 S. 878, 880). Durch die Einführung eines speziellen Steuersatzes für Einkünfte aus Kapitalvermögen und ein gleichzeitige...