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1 %-Regelung für private Pkw-Nutzung bei geleasten Fahrzeugen
Entwarnung für Gehaltsumwandlungsfälle
Im [i]BMF, Schreiben vom 15.12.2016 - IV C 5 - S 2334/16/10003, BStBl 2016 I S. 1449 NWB FAAAF-89055 sog. Behördenleasing-Urteil vom hatte der BFH entschieden, dass die 1 %-Regelung nur anzuwenden ist, wenn das Fahrzeug dem Arbeitgeber zuzurechnen ist. Dies sei nicht der Fall, wenn das Fahrzeug dem Mitarbeiter aufgrund einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung überlassen wird und der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber die wesentlichen Rechte und Pflichten des Leasingnehmers hat. Die Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt führte in der Praxis zu großer Verunsicherung, wie die vom BFH genannten Kriterien für die Zurechnung des Fahrzeugs zu gewichten seien. Mit dem stellt die Finanzverwaltung nun für alle offenen Fälle klar, dass die 1 %-Regelung immer gilt, wenn das Fahrzeug dem Mitarbeiter aufgrund einer arbeitsvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Grundlage überlassen wird.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund der Diskussion
[i]Hilbert, Zurechnung eines vom Arbeitgeber geleasten Kfz beim Arbeitnehmer – BFH-Urteil zum sog. Behördenleasing, BBK 11/2015 S. 499 NWB WAAAE-91160 Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein betriebliches Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung, muss dieser hierfür nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. EStG in Ver...