Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes
gem. § 122 AO
Leitsatz
Der
Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes gem. § 122 AO kann von
der Behörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (prima-facie-Beweis) geführt
werden; es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, insbesondere
die des Indizienbeweises. Demnach können bestimmte Verhaltensweisen
des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung
des Steuerbescheids im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung
vom FG im Wege einer freien Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO
dahingehend gewürdigt werden, dass entgegen der Behauptung des Steuerpflichtigen
von einem Zugang des Steuerbescheids ausgegangen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAF-90665
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 01.11.2016 - 6 K 122/16
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