Berichtigung von Steuerbescheiden in
der Feststellungserklärung wegen offenbarer Unrichtigkeit - gesonderte
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27 Abs. 2, 28 Abs.
1 KStG
Leitsatz
Würdigt
das Finanzamt den unrichtigen Eintrag zum steuerlichen Einlagekonto
in der Feststellungserklärung unzutreffend dahingehend, dass das
steuerliche Einlagekonto in Höhe von 0 € festzustellen ist, liegt
ein nicht nach § 129 AO zu berichtigender, nicht rein mechanisch
korrigierbarer Denkfehler oder/und eine unzureichende Sachaufklärung
vor, wenn erkennbar ist, dass die ebenfalls bekannten Bilanzwerte,
deren Berücksichtigung zu einem anderen Wert geführt hätten, zur
Kenntnis genommen worden sind und das steuerliche Einlagekonto dennoch
mit 0 € festgestellt worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2017 S. 125 Nr. 4 VAAAF-90664
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 10.11.2016 - 6 K 85/15
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